Geschäftsbedingungen
Klare Geschäftsbedingungen: Unser Rezept für eine Sorgenfreie Fahrt
- Minimale Mietdauer: 10 Tage.
- Im Mietfahrzeug gilt Rauchverbot.
- Zahlungsoptionen: Mieten können mit Debitkarten, Kreditkarten und Twint im Voraus beglichen werden.
- Kaution: Bei jeder Reservierung fällt eine Kaution über 500 CHF an.
- Zustand des Fahrzeugs: Das Fahrzeug wird in einwandfreiem Zustand übergeben. Kleinere optische Mängel werden vom Mieter akzeptiert.
- Versicherung und Selbstbehalt: Alle Fahrzeuge haben eine Haftpflichtversicherung. Vollkasko-Option senkt den Selbstbehalt auf 500 CHF pro Schadenfall.
- Unfall/Schaden: Dem Vermieter sofort melden, Polizei kontaktieren. Keine Zusagen an Dritte. Der Mieter haftet für verschuldete Verzögerungen. Ein Unfallprotokoll ist auszufüllen.
- Fahrten ins Ausland: Erlaubt in EU-Ländern und einigen weiteren, vollständige Liste in FAQ ersichtlich. Mieter haftet für Schäden in nicht gestatteten Ländern.
- Stornierung: Bis 30 Tage vor Übernahme gratis, danach keine Rückerstattung. 2,9% werden bei der Rücküberweisung abgezogen.
- Pannenhilfe: 24-Stunden-Pannenhilfe verfügbar inklusive. Reparaturen bis CHF 100 ohne Rücksprache mit Vermieter möglich.
- Betriebsstoffe: Mieter zahlen für Kraftstoff und Betriebsstoffe während der Mietdauer.
- Mieter haften für Schäden durch unsachgemässe Behandlung oder Verstösse gegen die Obhutspflichten.
- Nicht-Unfallbedingte Schäden: Mieter haften für Schäden durch Bedienungsfehler während der Mietzeit.
- Wartungshinweise: Eine Mobilitätsgarantie ist nicht gegeben, die Wartung der Fahrzeuge werden durch die Hämmerli Technik in Glarus, Holenstein 21 durchgeführt. Nur diese Unternehmung ist berechtigt – ohne schriftliche Erlaubnis ist es dem Mieter untersagt eine Reparatur/Wartung anderswo durchzuführen.
- Keine technischen oder optischen Veränderungen am Fahrzeug.
- Werbung: Vermieter kann die Fahrzeugkarosserie für Werbung nutzen.
- Vorzeitige Rückgabe: Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zu einer Mietreduktion.
- Mietverlängerungen: Mietverlängerungen sind erst nach Zahlungseingang beim Vermieter gültig.
- Zahlungsrückstände: Bei Zahlungsrückständen fallen Verzugszinsen und Inkassospesen von 180 CHF an. Bei noch benützten Mietfahrzeugen gelten Zahlungsrückstände zudem als vertragswidrige Wagenbenützung.
- Bussen: Unkostenbeitrag von 10 CHF für die Weiterleitung von Bussen und Mahnungen.
- Gerichtsstand: Glarus.