Geschäftsbedingungen

Klare Geschäftsbedingungen: Unser Rezept für eine Sorgenfreie Fahrt

  1. Minimale Mietdauer: 14 Tage.
  2. Im Mietfahrzeug gilt Rauchverbot.
  3. Zahlungsoptionen: Mieten können mit Debitkarten, Kreditkarten und Twint im Voraus beglichen werden.
  4. Kaution: Bei jeder Reservierung fällt eine Kaution über 500 CHF an.
  5. Zustand des Fahrzeugs: Das Fahrzeug wird in einwandfreiem Zustand übergeben. Kleinere optische Mängel werden vom Mieter akzeptiert.
  6. Versicherung und Selbstbehalt: Alle Fahrzeuge haben eine Haftpflichtversicherung. Vollkasko-Option senkt den Selbstbehalt auf 500 CHF pro Schadenfall.
  7. Unfall/Schaden: Dem Vermieter sofort melden, Polizei kontaktieren. Keine Zusagen an Dritte. Der Mieter haftet für verschuldete Verzögerungen. Ein Unfallprotokoll ist auszufüllen.
  8. Fahrten ins Ausland: Erlaubt in EU-Ländern und einigen weiteren, vollständige Liste in FAQ ersichtlich. Mieter haftet für Schäden in nicht gestatteten Ländern.
  9. Stornierung: Kündigung bis 30 Tage vor Übernahme gratis, später keine Rückerstattung.
  10. Pannenhilfe: 24-Stunden-Pannenhilfe verfügbar inklusive. Reparaturen bis CHF 100 ohne Rücksprache mit Vermieter möglich.
  11. Betriebsstoffe: Mieter zahlen für Kraftstoff und Betriebsstoffe während der Mietdauer.
  12. Mieter haften für Schäden durch unsachgemässe Behandlung oder Verstösse gegen die Obhutspflichten.
  13. Nicht-Unfallbedingte Schäden: Mieter haften für Schäden durch Bedienungsfehler während der Mietzeit.
  14. Wartungshinweise: Eine Mobilitätsgarantie ist nicht gegeben, die Wartung der Fahrzeuge werden durch die Hämmerli Technik in Glarus, Holenstein 21 durchgeführt. Nur diese Unternehmung ist berechtigt – ohne schriftliche Erlaubnis ist es dem Mieter untersagt eine Reparatur/Wartung anderswo durchzuführen.
  15. Keine technischen oder optischen Veränderungen am Fahrzeug.
  16. Werbung: Vermieter kann die Fahrzeugkarosserie für Werbung nutzen.
  17. Vorzeitige Rückgabe: Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zu einer Mietreduktion.
  18. Mietverlängerungen: Mietverlängerungen sind erst nach Zahlungseingang beim Vermieter gültig.
  19. Zahlungsrückstände: Bei Zahlungsrückständen fallen Verzugszinsen und Inkassospesen von 180 CHF an. Bei noch benützten Mietfahrzeugen gelten Zahlungsrückstände zudem als vertragswidrige Wagenbenützung.
  20. Bussen: Unkostenbeitrag von 10 CHF für die Weiterleitung von Bussen und Mahnungen.
  21. Gerichtsstand: Glarus.